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Die örtliche Bauaufsicht umfasst alle Maßnahmen zur Vertretung der Interessen des Auftraggebers auf der Baustelle sowie Verhandlungen mit den ausführenden Unternehmen.


Qualitätskontrolle auf der Baustelle

Vermeidung von Mängeln zur vertragsgemäßen Herstellung des Werkes in Bezug auf die Übereinstimmung der Ausführungsunterlagen unter Einhaltung der allgemeinen gesetzlichen und besonderen behördlichen Vorschriften und den technischen Regeln und ÖNORMEN.


Terminkontrolle

Überprüfen der zeitgerechten Firmenanwesenheit, Erstellen bzw. Überwachen des Terminplans und Einleiten von eventuellen Ersatzmaßnahmen bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Termine

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Bauunterlagen

Anfordern von Plänen sowie Ersatz- und Zusatzplänen und Erfassen von Veränderungen, um eine Baudurchführung zu ermöglichen.

Für die zeitgerechte Zur-Verfügung-Stellung der Bauunterlagen hat der Auftraggeber Sorge zu tragen. Auch für den Planlauf der generellen Ausführungspläne ist der Auftraggeber verantwortlich.


Kontrolle der abzurechnenden Massen

Kontrolle der von den beauftragten Firmen vorgelegten, prüfungsfähigen Unterlagen. Einholen von Nachtragsangeboten für eventuell nicht im Angebot vorgesehenen Leistungen. Dies wird jedoch im Wesentlichen vom Auftraggeber wahrgenommen.


Freigabe von Teil- oder Schlussrechnungen

Abnahme von Teilleistungen, Prüfung des Baubuches, Mitwirkung an der Schlussabnahme des Werkes unmittelbar nach Fertigstellung.